Worauf muss ich bei Health Claims in der Werbung achten?
Zitat von Neo am 5. Oktober 2026, 11:10 UhrIch beschäftige mich gerade mit der Frage, welche gesundheitsbezogenen Aussagen ich bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt verwenden dürfte. Dabei habe ich gemerkt, dass schon kleine Formulierungsunterschiede rechtlich relevant sein können und Aussagen nicht einfach frei gewählt werden sollten. Besonders unsicher bin ich bei Begriffen wie „wohltuend“, „gesund“ oder konkreten Wirkversprechen.
Wie würdet ihr an meiner Stelle prüfen, ob eine gesundheitsbezogene Werbeaussage rechtlich zulässig ist?
Ich beschäftige mich gerade mit der Frage, welche gesundheitsbezogenen Aussagen ich bei Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt verwenden dürfte. Dabei habe ich gemerkt, dass schon kleine Formulierungsunterschiede rechtlich relevant sein können und Aussagen nicht einfach frei gewählt werden sollten. Besonders unsicher bin ich bei Begriffen wie „wohltuend“, „gesund“ oder konkreten Wirkversprechen.
Wie würdet ihr an meiner Stelle prüfen, ob eine gesundheitsbezogene Werbeaussage rechtlich zulässig ist?
Zitat von Straciatelli am 5. Oktober 2026, 11:55 UhrEine hilfreiche Übersicht zur Rechtslage findet man bei Health-Claims-Verordnung hier, wo erklärt wird, dass gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich den Vorgaben der HCVO entsprechen und in der Regel zugelassen sein müssen.
Besonders wichtig finde ich den Hinweis, dass auch vermeintlich harmlose Aussagen zum allgemeinen Wohlbefinden als gesundheitsbezogene Angaben gelten können und daher nicht automatisch zulässig sind.
Ich würde deshalb vor einer Veröffentlichung immer prüfen, ob der konkrete Claim zugelassen ist, ob er sich auf den richtigen Inhaltsstoff bezieht und ob die Formulierung tatsächlich gleichbedeutend mit dem zugelassenen Wortlaut ist.
Eine hilfreiche Übersicht zur Rechtslage findet man bei Health-Claims-Verordnung hier, wo erklärt wird, dass gesundheitsbezogene Angaben grundsätzlich den Vorgaben der HCVO entsprechen und in der Regel zugelassen sein müssen.
Besonders wichtig finde ich den Hinweis, dass auch vermeintlich harmlose Aussagen zum allgemeinen Wohlbefinden als gesundheitsbezogene Angaben gelten können und daher nicht automatisch zulässig sind.
Ich würde deshalb vor einer Veröffentlichung immer prüfen, ob der konkrete Claim zugelassen ist, ob er sich auf den richtigen Inhaltsstoff bezieht und ob die Formulierung tatsächlich gleichbedeutend mit dem zugelassenen Wortlaut ist.
